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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15   

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https://dejure.org/2016,34479
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15 (https://dejure.org/2016,34479)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.07.2016 - 2 Sa 190/15 (https://dejure.org/2016,34479)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 2 Sa 190/15 (https://dejure.org/2016,34479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unschlüssige Schadensersatzklage wegen Entwendung von Bargeld aus der Bargeldkasse bei unzureichender Darlegung verdachtsbegründender Umstände

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 830; BGB § 840; BGB § 241 Abs. 2
    Kommune; Bargeld; Kasse; Bürgerbüro; Diebstahl; Unterschlagung; Täterschaft; Teilnahme; Aufsichtspflicht; Offenbarungspflicht; Treupflicht; Anzeigepflicht - Nachweis rechtswidrigen Verhaltens bei Abhandenkommen von Bargeld, für dessen Vereinnahmung und Weiterleitung ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Unschlüssige Schadensersatzklage wegen Entwendung von Bargeld aus der Bargeldkasse bei unzureichender Darlegung verdachtsbegründender Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Müssen sich Arbeitnehmer*innen gegenseitig ans Messer liefern?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsverstöße von Kollegen - Meldepflicht für Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 638
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86

    Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15
    Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, besteht nur dann, wenn dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder wenn ihn wenigstens eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, nur für den Fall bejaht, dass dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder dass ihn wenigstens insoweit eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15
    Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, besteht nur dann, wenn dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder wenn ihn wenigstens eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, nur für den Fall bejaht, dass dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder dass ihn wenigstens insoweit eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

  • BAG, 12.05.1958 - 2 AZR 539/56

    Ausdrückliche vertragliche Regelung - Leitender Angestellter -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15
    Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, besteht nur dann, wenn dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder wenn ihn wenigstens eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber eine schädigende Handlung eines anderen Arbeitnehmers anzuzeigen, nur für den Fall bejaht, dass dem Arbeitnehmer entweder allgemein die Überwachung des anderen Dienstverpflichteten übertragen war oder dass ihn wenigstens insoweit eine sogenannte aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft (BAG 12. Mai 1958 - 2 AZR 539/56 - BAGE 6, 82 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG 18. Juni 1970 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des = NJW 1970, 1861 = DB 1970, 1598; ähnlich auch BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1989, 1464 bezogen auf einen selbstständigen Dienstverpflichteten).

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2016 - 2 Sa 190/15
    Im Rahmen dieser Schadensteilung muss sich das klagende Amt das Verhalten seiner Führungsperson (LVB) wie eigenes Verhalten zurechnen lassen (BAG 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - AP Nr. 8 zu § 254 BGB = NJW 1998, 2923 = DB 1998, 1470).
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